Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kreditnehmer (Version 1.0 vom 11. April 2017)
Creditfolio AG, Solothurnerstrasse 72, 4053 Basel („CF“)

A. Creditfolio Website

Auf der CF Website (www.creditfolio.ch inkl. Sub-Domains) haben die Benutzer einerseits die Möglichkeit der CF ein Kreditgesuch zu unterbreiten und mit ihr einen Kreditvertrag abzuschliessen (nachfolgend „die Kreditnehmer“ genannt). Andererseits können die Benutzer die aus dem Kreditvertrag entstehenden Forderungen nach Massgabe des Abtretungsvertrages erwerben (nachfolgend „Investoren“ genannt; Kreditnehmer und Investoren zusammen „die Benutzer“).
Kreditverträge werden ausschliesslich zwischen der CF und den Kreditnehmern geschlossen. Zwischen den Investoren und den Kreditnehmern besteht kein vertragliches Verhältnis.
Die CF untersteht dem Bundesgesetz über die Geldwäscherei („GwG“) und verfügt über eine Bewilligung als Kreditgeberin nach dem Bundesgesetz über den Konsumkredit („KKG“).

B. Prüfung Kreditfähigkeit

Der Kreditnehmer ermächtigt CF die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers jederzeit erneut zu prüfen.
Der Kreditnehmer ermächtigt CF die für die Kreditgesuchs- und Kreditvertragsabwicklung notwendigen Auskünfte bei privaten oder öffentlichen Stellen, insbesondere Betreibungsämtern, sowie bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) und der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) einzuholen und den Kredit sowie das Vertragsverhältnis bei der IKO und der ZEK zu melden. Zudem erteilt der Kreditnehmer seine Zustimmung, dass die IKO und ZEK bei Anfragen durch andere Kreditgeber diese über seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag informieren.
Sofern der Kreditnehmer Datensperren verfügt hat, hebt er diese gegenüber CF auf.

C. Verzug

Leistet der Kreditnehmer eine Rate nicht zum vorausgesetzten Datum, so kommt er am darauffolgenden Tage ohne Mahnung sofort in Verzug. Die Verzugszinsen für den fälligen Betrag entsprechen dem vereinbarten effektiven Jahreszins. Ein Erinnerungsschreiben o.Ä. ist keine Voraussetzung dafür, dass der Kreditnehmer in Verzug kommt. CF ist zudem berechtigt dem Kreditnehmer Zahlungserinnerungen zukommen zulassen. Die Gebühren dafür richten sich nach dem Gebührenreglement und sind fünf Tage nach Zustellung der Zahlungserinnerung fällig.
CF kann vom Kreditvertrag zurücktreten, sofern die ausstehenden Teilzahlungen mindestens 10 % des gesamten Kreditbetrages ausmachen.

D. Beginn der Laufzeit, Verzinsung und Amortisation

Die Laufzeit, die Verzinsung sowie die Amortisation des Kredites beginnen am auf die Auszahlung des Kreditbetrags folgenden Tag.

E. Korrespondenz

Der Kreditnehmer anerkennt ausdrücklich die Kommunikation mittels elektronischer Kommunikationsmitteln (wie bspw. E-Mail oder Mitteilungen auf das Benutzerkonto) als verbindlich, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder eine Vereinbarung die Schriftform vorsehen.
Mitteilungen von CF an den Kreditnehmer gelten als gültig zugestellt, wenn diese an eine vom Kreditnehmer zuletzt angegebene Kontaktadresse (E-Mail, Telefonnummer, Postanschrift etc.) versendet oder im Benutzerkonto des Kreditnehmers abgelegt werden. Der Kreditnehmer ist verpflichtet allfällige Änderungen seiner Kontaktadressen unverzüglich CF mittzuteilen resp. diese in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Der Kreditnehmer ist zudem verpflichtet sein Benutzerkonto regelmässig auf eingehende Mitteilungen von CF zu prüfen. Die Datenübermittlung über Internet ist ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen als unsicher zu werten und nicht vertraulich. Die Datenübermittlung erfolgt auf Risiko der Benutzer. Jegliche Haftung von CF im Zusammenhang mit der Sicherheit der Übermittlung von Benutzerdaten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
CF haftet, bei Anwendung der geschäftsüblichen Sorgfalt, nicht für aus der Übermittlung entstandenen Schaden. Insbesondere bei Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln und Störungen, Verlust, Verspätung, Betriebsausfällen oder rechtswidrigen Eingriffen in EDV-Systeme (von CF oder Dritten) und Übermittlungsnetze, trägt der Kreditnehmer einen allfällig entstandenen Schaden selber.

F. Wegzug ins Ausland

Verlegt der Kreditnehmer seinen Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) weg von der Schweiz, so wird die noch offene Kreditforderung sofort fällig. Der Kreditnehmer ist verpflichtet die noch offene Kreditforderung vor seiner Abreise zurück zu bezahlen.

G. Datenschutz

CF bearbeitet personenbezogene Daten des Kreditnehmers, welche dieser zwecks Registrierung und Nutzung der CF Website übermittelt hat, wie beispielsweise Name, Postanschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer und weitere zugesandte Dokumente. CF bearbeitet weiter Daten des Kreditnehmers, welche für die Kreditfähigkeitsprüfung und den Kreditvertrag benötigt werden und vom Kreditnehmer oder Dritten CF zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten werden von CF auf Servern systematisch gespeichert und zu Beweiszwecken aufbewahrt. Die bearbeiteten Daten werden ausschliesslich zur Erbringen der von CF angebotenen Leistungen und zu den in den AGB aufgezeigten Zwecken (einschliesslich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die Nutzung der CF Website und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Investoren) verwendet.
CF hält sich in Bezug auf die Bearbeitung der Daten strikt an die schweizerische Datenschutzgesetzgebung. CF ist berechtigt, Daten im Ausland zu speichern und bearbeiten zu lassen. Der Kreditnehmer ist sich bewusst, dass im Ausland gespeicherte Daten nicht mehr der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung unterstehen und die ausländischen Gesetzgebungen keinen angemessenen Datenschutz vorsehen können.
CF ist stets bemüht durch technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, die Privatsphäre und die Daten des Kreditnehmers zu schützen.

H. Risikohinweis betreffend Datenübermittlung

Die Datenübermittlung über Internet sowie der Besuch von Websites ist ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen als unsicher zu werten und nicht vertraulich. Die Datenübermittlung erfolgt auf Risiko der Benutzer.
Jegliche Haftung von CF im Zusammenhang mit der Sicherheit der Übermittlung von Benutzerdaten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

I. Datenbekanntgabe

CF ist berechtigt, die Daten an ihre Mitarbeiter und beauftragten Dritten im In- und Ausland bekanntzugeben, welche die Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung ausschliesslich im Auftrag und für die Zwecke der CF bearbeiten. Insbesondere ist CF berechtigt, im Falle ausstehender Zahlungen des Kreditnehmers sämtliche Daten des Kreditnehmers an ein Inkassounternehmen bekanntzugeben. CF kann die Daten des Kreditnehmers zudem weiteren Dritten im In- und Ausland, welche zur Leistungserbringung beigezogen werden resp. einen Bezug zum Kreditprojekt haben, wie insbesondere den Investoren, bekannt geben.
Im Falle einer abgeschlossenen Ratenausfallversicherung erklärt sich der Kreditnehmer damit einverstanden, dass die den Kreditnehmer betreffenden Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Versicherungsvertrags durch CF an die Anbieterin der Ratenausfallversicherung sowie von dieser beauftragte Dritte weitergeleitet werden.
Gegenüber Dritten, welche nicht zur Leistungserbringung beigezogen werden resp. keinen Bezug zum Kreditprojekt oder zur Prüfung der Kreditfähigkeit gemäss Buchstabe B vorstehend aufweisen, gibt CF ohne Einwilligung des Kreditnehmers keine ihn betreffenden Daten bekannt. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Auskunftspflichten und behördliche oder gerichtliche Anordnungen betreffend Auskunftserteilung. Mit der Nutzung der Website und dem Abschluss des Kreditvertrages erklärt sich der Kreditnehmer mit der Bearbeitung der ihn betreffenden Daten in der vorgängig dargelegten Art und Weise sowie Zweck einverstanden.

J. Zahlungsbedingungen

Ohne schriftliche Zustimmung von CF ist der Kreditnehmer verpflichtet sämtliche seiner Zahlungen mit von CF zur Verfügung gestellten Einzahlungsscheine oder mittels Banküberweisung auf ein von CF bezeichnetes Bankkonto zu leisten. Allfällige Zahlungs- oder Überweisungsgebühren gehen zulasten des Kreditnehmers und werden von seinen Zahlungen in Abzug gebracht.

K. Kosten

Verstösst der Kreditnehmer gegen diesen Vertrag, gegen die Nutzungsvereinbarung der Plattform oder gegen gesetzliche Bestimmungen, so hat er CF die daraus entstehenden Kosten, die sich insbesondere nach dem Aufwand von CF, zu einem Stundensatz von CHF 100.00 berechnen, zu ersetzen. Die Kosten sind nebst von einem allfälligen weiteren Schaden und einer vereinbarten Gebühr geschuldet. Sämtliche Gebühren richten sich nach dem Gebührenreglement.

L. Mehrwertsteuer

Für den Kreditvertrag gilt die zur Zeit des Vertragsabschlusses geltende Mehrwertsteuer. Sämtliche Kosten und Gebühren verstehen sich exklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche bei Änderung angepasst und auf den Kreditnehmer überwälzt werden kann.

M. Verrechnungsausschluss und Abtretungsverbot

Der Kreditnehmer ist weder berechtigt allfällige Forderungen gegen CF mit Ansprüchen aus dem Kreditvertrag zu verrechnen noch allfällige Forderung ganz oder teilweise abzutreten. Das Verrechnungsverbot gilt auch im Konkurs-, Nachlassstundung- oder Insolvenzverfahren von CF.

N. Haftung

Die Haftung von CF wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zudem wird die Haftung von CF für Erfüllungsgehilfen und indirekte Schäden ausgeschlossen.

O. Risikohinweis

CF gibt keine Empfehlung zum Abschluss eines Kreditvertrages oder anderen Rechtsgeschäfts ab. Die Benutzer handeln bei Abschluss eines Kredit- oder Abtretungsvertrages eigenverantwortlich und informieren sich selbständig über die Risiken, welche mit dem Abschluss eines Kreditvertrages oder eines damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnis einhergehen. Weiter erbringt CF zu keinem Zeitpunkt Beratungsdienstleistungen.
Der Kreditnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme eines Kredits bei einer Veränderung der Einkommens- bzw. Vermögenssituation, zur Überschuldung führen kann. Aus diesem Grund werden die Kreditnehmer auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Ratenausfallversicherung (auch „Kreditversicherung“) hingewiesen. Die Versicherungskonditionen sowie eine allfällige Leistungspflicht der Versicherung richten sich nach dem zwischen dem Versicherer und dem Kreditnehmer abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

P. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Unerfüllbarkeit einer Vertragsklausel berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit anderer Vertragsklauseln nicht.
In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

Q. Gerichtstand und Rechtswahl

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag wird Basel-Stadt, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig, als ausschliesslicher Gerichtsstand gewählt. Anwendbar ist schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“).